Nachricht | vom 01.04.2023
Bereich: Justiz 
Nutzung fremder Marke zulässig

Nutzung fremder Marke zulässig

Keyword-Advertising

Eine eingetragene Wortmarke darf durch einen anderen beim Keyword-Advertising verwendet werden. Ein verständiger Nutzer könne erkennen, welche Anzeige tatsächlich vom Markeninhaber stamme. Die Funktion der Marke sei deshalb nicht beeinträchtigt und es liege auch keine unzulässige Nutzung vor, so das OLG Braunschweig. Hier erfahren Sie mehr dazu.

Nutzung fremder Marke zulässig

V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
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