Nachricht | vom 15.01.2023
Bereich: Justiz 
Gilt „rechts vor links“ auch auf öffentlichen Parkplätzen?

Gilt „rechts vor links“ auch auf öffentlichen Parkplätzen?

BGH zu Vorfahrtsregel

Die Regel „rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung üblicherweise nicht – das ist nun erstmals höchstrichterlich geklärt. Stattdessen sollten Autofahrer Rücksicht aufeinander nehmen und sich jeweils auf die Vorfahrt verständigen. Alles Wichtige zu der Entscheidung erfahren Sie hier.

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Wilde Beuger Solmecke
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