Gilt „rechts vor links“ auch auf öffentlichen Parkplätzen?
Gilt „rechts vor links“ auch auf öffentlichen Parkplätzen?
BGH zu Vorfahrtsregel
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Die Regel „rechts vor links“ gilt auf Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung üblicherweise nicht – das ist nun erstmals höchstrichterlich geklärt. Stattdessen sollten Autofahrer Rücksicht aufeinander nehmen und sich jeweils auf die Vorfahrt verständigen. Alles Wichtige zu der Entscheidung erfahren Sie hier.
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V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln