vom 10.11.2022
Bereich: Justiz 
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden: Windräder wichtiger als Wälder!

Private Waldbesitzer legten gegen das thüringische Waldgesetz Verfassungsbeschwerde ein. In einem Passus des Waldgesetzes wurde die Errichtung von Windrädern im Wald ausgeschlossen.

Das Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rs20220927_1bvr266121.html

Gemäß des Urteils können Bundesländer die Errichtung von Windrädern in Waldgebieten nicht ausnahmslos untersagen. Der Passus des Thüringer Waldgesetzes sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig.

Bild-Ergebnis von https://waldreport.de/waldschadensmeldung/kahlschlag/windpark-kreuzstein-im-kaufunger-waldKommentar: Der Senat entschied mit dem Urteil nicht, ob es richtig und/oder sinnvoll sei, Windräder in Wäldern aufzustellen. Vielmehr wird durch das Urteil eine Gesetzeslücke offenbart. Von der jetztigen Regierung würde diese Lücke sicherlich mit einem eindeutigen "JA" entschieden. Noch vor wenigen Jahren wäre ein sicheres "NEIN" zu erwarten gewesen. Dies zeigt auf, dass es eben auch nur wieder eine politische und keine logische Klärung geben würde.

Anmerkung: Wer wählt die Richter aus?
Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt der Bundesminister der Justiz.

Kommentar:
Folglich besteht der Bundesrichterwahlausschuss ausschließlich aus Politikern. Es stellt sich folgerichtig die Frage, inwieweit ein solcher Gerichtshof eine unabhängige Gewalt im Sinne der Demokratie darstellen kann!

V.i.S.d.P.:
Redaktion
my-national.info, Homburgstraße 63, 37619 Bodenwerder