vom 30.10.2022
Bereich: Justiz 
Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub?

Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub?

EUGH-Urteil zu Urlaubstagen

Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu nehmen, unterliegt sein Urlaubsanspruch nicht der Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Nicht genommene Urlaubstage verfallen also nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Details zur Entscheidung finden Sie hier.

V.i.S.d.P.:
Wilde Beuger Solmecke
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln