Wann verjährt nicht genommener Jahresurlaub?
EUGH-Urteil zu Urlaubstagen
Wird ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in die Lage versetzt seinen Jahresurlaub rechtzeitig zu nehmen, unterliegt sein Urlaubsanspruch nicht der Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Nicht genommene Urlaubstage verfallen also nicht automatisch, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies entschied nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Details zur Entscheidung finden Sie hier.